Das Präsidium und seine Aufgaben
Für die Erledigung der Aufgaben eines Vereinsvorstandes wurde ein Präsidium gebildet. Es besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und dem Vereinsjugendsprecher. Das Präsidium leitet unter eigener Verantwortung den Verein. Das geschäftsführende Präsidium (Präsident und Vizepräsidenten) ist der gesetzliche Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Präsidialmitglieder nehmen ihre Aufgaben wahr unter Beachtung der Satzung des Vereins, der Beschlüsse des Präsidiums, der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und der allgemeinen Gesetzgebung.
Der Präsident verfügt über die Richtlinienkompetenz und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jedes Präsidialmitglied seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung. Im Übrigen versteht sich das Präsidium als Kollegialorgan. Seine Mitglieder nehmen die übertragenen Aufgaben in konstruktiver, kreativer, gleichberechtigter und vertrauensvoller Zusammenarbeit wahr. Sie stimmen die Wahrnehmung der Aufgaben miteinander ab. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Präsidialmitgliedern entscheidet das Präsidium.